Zusammenarbeit KIGA

Kooperation Kindergarten – Grundschule

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und das Bayerische Kindergartengesetz verpflichten Grundschule, Förderschule und Kindergarten, im Wege einer engen Zusammenarbeit den Übergang der Kinder in die Schule zu erleichtern (Art. 7 Abs. 4 BayEUG: Art. 7 und Art. 11BayKiG in Verbindung mit § 10 der 4. DVBayKiG).

In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule vom Mai 1994 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch „die gegenseitige Kenntnis der pädagogischen Konzepte … der problemfreie Übergang vom Elementar- in den Primärbereich gefördert wird.

Das Ziel dieser Kooperation ist es, die Grundprinzipien, die unterschiedlichen Inhalte und methodischen Verfahrensweisen der jeweils anderen Institution kennen zu lernen und den Schuleintritt vorzubereiten sowie Unsicherheit, Schulunlust oder gar Schulangst der Kinder vorzubeugen.

Mögliche Maßnahmen:
g
emeinsame Konferenzen
gegenseitige Besuche von Erziehern und Lehrern
Besuche der Kindergartenkinder in der Grundschule
gemeinsame Projektarbeiten.

(Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 29. Juni 1998 Az.: IV/2-S7400/11-4/7416)

H. Friedmann