Schulbetrieb ab September 2020 und „Brückenangebote 2020“

In einem Elternbrief beschreibt Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo, dass bei einer entsprechenden Entwicklung der Infektionszahlen ab September 2020 an Schulen wieder ein Regelbetrieb möglich sein wird.

Außerdem weist er in diesem Elternbrief auf „Brückenangebote“ hin, die in den Ferien (zusätzliche Ferienangebote) und ab der ersten Schulwoche im September (zusätzliche Förderangebote) angeboten werden können.

Weitere Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem Elternbrief:
Elternbrief von Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo

Mit einem weiteren Elternbrief leitet das Kultusministerium konkretere Informationen zu den geplanten zusätzlichen Ferienangeboten weiter:
Informationen der Kultusministeriums zu zusätzlichen Ferienangeboten

Vor der Einrichtung eines zusätzlichen Ferienangebotes muss der Bedarf ermittelt werden. Mit dem entsprechenden Formular können Eltern angeben, wann sie für ihre Kinder ein zusätzliches Ferienangebot benötigen und ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören.
Bedarfsabfrage und Erklärung zur Berechtigung für die Betreuung in den Sommerferien 2020

Weitere Öffnung nach den Pfingstferien

Am Montag nach den Pfingstferien soll – vorbehaltlich einer positiven Entwicklung beim Infektionsgeschehen – der Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen an der Grundschule Wegscheid wieder aufgenommen werden. Damit dürfen auch die Schüler*innen der 2. und 3. Jahrgangsstufe wieder in die Schule kommen.

Um im Unterrichtsbetrieb die vorgeschriebenen Abstände einhalten zu können, werden alle Klassen in jeweils zwei Gruppen aufgeteilt. Der Präsenzunterricht wechselt dabei tageweise, mit festen Unterrichtstagen (Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag) für die jeweiligen Gruppen. Freitags wechseln wir wöchentlich die Gruppen (Gruppe 1 am ersten Freitag, Gruppe 2 am zweiten Freitag). Die entsprechende Gruppeneinteilung und weitere Informationen wurden in einem Elternbrief bereits per E-Mail an alle Eltern verschickt.

Elternbrief zur weiteren Öffnung nach den Pfingstferien

Fortschreiten der Bauarbeiten

Die für das Kinderhaus notwendigen Bauarbeiten schreiten voran. Dort wo der neue Eingangsbereich für das Kinderhaus und die Schule entstehen wird, ist die lange Freitreppe in den Pausenhof bereits weggerissen worden. Auch die Asphaltdecke ist bereits entfernt und das Gelände wurde mit Hilfe des Baggers schon bis zur Sohle des Kellergeschosses abgegraben.

Dort wo im Bereich des Kellergeschosses der neue Eingangsbereich entsteht, waren früher Schülertoiletten für Mädchen und Jungen und ein Aufenthaltsbereich mit Couch und Kicker. Alle diese sanitären Anlagen und die Böden in diesen Räumen sind bereits herausgestemmt.

Im Querbau wird ebenfalls bereits fleißig gearbeitet. Aus den ehemaligen Klassenzimmern und den Gängen des Querbaus werden alle Bodenbeläge entfernt.

Der Zugang zu den Sporthallen ist noch möglich, allerdings wird in diesem Schuljahr wegen der Corona-Notmaßnahmen dort kein Sportunterricht mehr stattfinden. Das Becken des Hallenbades ist bereits leer und in der Turnhalle finden die Sitzungen des Gemeinderates statt.

Text und Bilder: Martin Hofbauer

Baustellenbeginn an der Grundschule Wegscheid

Am 27. April haben die ersten Arbeiten im Rahmen des geplanten Umbaus begonnen. Die Bauhofmitarbeiter unserer Marktgemeinde montierten in beiden Pausenhallen die Holzdecken ab und das Holzfries in der großen Pausenhalle wurde entfernt.

Seit 7. Mai sind alle Baustellenbereiche im Schulgebäude durch Staubschutzwände abgetrennt und im Schulgelände wurden Bauzäune aufgestellt. Dadurch ergeben sich vor dem Schulstart neben den erheblichen Einschränkungen durch die Corona-Notmaßnahmen nun zusätzliche Belastungen für unsere Schulfamilie.

Der Haupteingang ist gesperrt und alle Schüler, Eltern und das Personal können die Schule nur noch über den bisherigen Personaleingang betreten. Der Durchgang zum früheren Haupteingang wird durch einen Bauzaun blockiert.

Über das Treppenhaus des Personaleingangs sind alle drei Stockwerke unseres Schulgebäudes erreichbar. Das Treppenhaus im Bereich der beiden Pausenhallen und der Garderobe steht nicht mehr zur Verfügung und ist jeweils durch Staubschutzwände abgesperrt.

Im Kellergeschoss können alle Räume der OGTS und der Computerraum genutzt werden. Die Staubschutzwand befindet sich hinter der Tür zum Computerraum.

Im Erdgeschoss müssen wir in der Pausenhalle große Einschränkungen hinnehmen, da sich dort zwei Trennwände befinden. Beide Treppen, die vorne und hinten von der Garderobe in die Pausenhalle führen sind durch Staubschutzwände abgetrennt. Der freibleibende Bereich ermöglicht den Durchgang zur Turnhalle/Schwimmhalle. Außerdem kann das Knaben-WC noch genutzt werden.

Auch im Obergeschoss ist in der kleinen Pausenhalle das Treppenhaus durch eine Staubschutzwand abgetrennt. Der Durchgang zum Sekretariat und zur Schulleitung ist möglich. Im Klassenzimmer neben dem Sekretariat befindet sich nun der Kopierraum.

Leider können wir in der Pause nicht mehr beide Pausenhöfe benutzen. Den noch zur Verfügung stehenden Pausenhof betreten die Schüler vom neuen Eingang her. Diesen Bereich können wir jedoch nicht voll nutzen, da wir auch hier Einschränkungen durch einen Bauzaun hinnehmen müssen.

Die Einschränkungen, die wir durch die Baumaßnahmen bis Ende des Jahres 2021 hinnehmen müssen, sind enorm, doch aus Sicherheitsgründen notwendig. Wir bitten daher alle um Verständnis und hoffen, dass die Arbeiten reibungslos und wie geplant ablaufen, damit wir im Laufe des Schuljahres 2021/2022 wieder einen geordneten Schulbetrieb ohne Beeinträchtigungen durchführen können.

Text und Bilder: Martin Hofbauer

Erweiterung der Notfallbetreuung

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weitet die Notfallbetreuung an Schulen aus. Das Betreuungsangebot darf nun in Anspruch genommen werden, falls

ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist

eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.

Erforderlich bleibt aber weiterhin, dass der Erziehungberechtigte aufgrund dienstlicher und betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

Ferner darf das Kind keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. es müssen seit dem Kontakt mit einer infizierten Person mindestens 14 Tage vergangen sein.

Alle betroffenen Familien können ihre Kinder ab 7.30 Uhr an die Schule bringen, wo sie für die Zeit des regulären Unterrichts betreut werden. Nimmt Ihr Kind bisher regelmäßig an der offenen Ganztagesbetreuung teil, wird diese weiterhin von der Schule sichergestellt. Bitte füllen Sie dazu das entsprechende Formblatt aus:

Formblatt Notbetreuung

Lockerung der Schulschließung an Grundschulen frühestens ab 11. Mai 2020

Von den geltenden Ausgangsbeschränkungen sind die Grundschulen weiterhin betroffen und eine Aufnahme des Schulbetriebs ist an Grundschulen nicht vor dem 11. Mai möglich.

Das Angebot der Notfallbetreuung wird weiterhin aufrechterhalten. Über eine mögliche Ausweitung der Notfallbetreuung ab 27.04.2020 informieren wir Sie rechtzeitig.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

Hinweise des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus