Lockerung der Schulschließung an Grundschulen frühestens ab 11. Mai 2020

Von den geltenden Ausgangsbeschränkungen sind die Grundschulen weiterhin betroffen und eine Aufnahme des Schulbetriebs ist an Grundschulen nicht vor dem 11. Mai möglich.

Das Angebot der Notfallbetreuung wird weiterhin aufrechterhalten. Über eine mögliche Ausweitung der Notfallbetreuung ab 27.04.2020 informieren wir Sie rechtzeitig.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

Hinweise des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus