Erweiterung der Notfallbetreuung

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weitet die Notfallbetreuung an Schulen aus. Das Betreuungsangebot darf nun in Anspruch genommen werden, falls

ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist

eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.

Erforderlich bleibt aber weiterhin, dass der Erziehungberechtigte aufgrund dienstlicher und betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

Ferner darf das Kind keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. es müssen seit dem Kontakt mit einer infizierten Person mindestens 14 Tage vergangen sein.

Alle betroffenen Familien können ihre Kinder ab 7.30 Uhr an die Schule bringen, wo sie für die Zeit des regulären Unterrichts betreut werden. Nimmt Ihr Kind bisher regelmäßig an der offenen Ganztagesbetreuung teil, wird diese weiterhin von der Schule sichergestellt. Bitte füllen Sie dazu das entsprechende Formblatt aus:

Formblatt Notbetreuung